Elternbrief vom 31.05.2021 – Bescheinigung PCR-Testung
Liebe Eltern,
ab heute, dem 31.05.2021 kann bei den Schultestungen getesteten Schülerinnen und Schülern auf Wunsch für jede Testung, an der sie teilgenommen haben, von der Schule ein Testnachweis (§ 1 Absatz 2b Satz 4 CoronaBetrVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO) ausgestellt werden.
Bei einem PCR-Test – wie dem Lolli-Pooltest – steht das Testergebnis erst am nächsten Tag fest. Die Bescheinigungen können somit erst dann und mit dem Datum dieses Tages ausgegeben werden. Dieser Tag gilt als der Zeitpunkt der Testvornahme.
Die vorausgefüllte Bescheinigung wird Ihnen im Anhang zur Verfügung gestellt und ist bei Bedarf- ergänzt um die persönlichen Angaben– zum Testtermin mitzubringen.
Am Mittwoch, den 02.06.2021 werden sich alle Kinder mit dem Selbsttest von Siemens Healthineers (Nasenabstrich) unter Aufsicht testen. Da es bei der Übermittlung der Testergebnisse der Pooltests immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen kommt, haben wir uns, nach Rücksprache mit der Bezirksregierung, dazu entschlossen. Ausnahmsweise können dann sofort am Mittwoch die Bescheinigungen ausgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schöne Bettina Tannreuther