Hausaufgaben

Sinn und Zweck

  • Hausaufgaben werden im Sinne des Erlasses erteilt. Sie haben auch vorbereitenden Charakter.
  • Zu den Hausaufgaben gehört auch
  • das Mitbringen von Material
  • das Sammeln von Daten
  • Befragungen
  • Vorbereitung mündlicher Präsentationen/Referate
  • Plakatgestaltung
  • Die Aufgabenstellung muss so erfolgen, dass die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben selbstständig anfertigen können.

 

Zeitaufwand

  • In der ersten und zweiten Klasse soll der Zeitaufwand 30 Minuten, in der dritten und vierten Klasse 45 Minuten nicht übersteigen.
  • Bei Wochenplanaufgaben bestimmen die Schülerinnen und Schüler eigenständig ihren täglichen Zeitaufwand.

 

Absprachen

  • Im ersten Schuljahr erfolgen die täglichen Hausaufgaben im Wechsel in den Fächern Deutsch und Mathematik.
  • Ab dem zweiten Schuljahr werden in beiden Fächern Hausaufgaben erteilt. Der Umfang ergibt sich nach Absprache der Fachlehrer. Die Klassenlehrkraft koordiniert gegebenenfalls und ist für die Einhaltung des Zeitaufwands verantwortlich.
  • In den Klassen 3 und 4 können zu den Fächern Deutsch und Mathematik auch zusätzliche Hausaufgaben in den Fachbereichen Sachunterricht und Englisch im zeitlich begrenzten Rahmen erteilt werden.
  • Es dürfen nur Hausaufgaben von Montag bis Donnerstag aufgegeben werden.
  • An Konferenztagen (montags) entfallen die Hausaufgaben.

 

Organisation

  • Hausaufgaben werden von allen Lehrern und Lehrerinnen an die Tafel oder auf das „Whiteboard“ geschrieben.
  • Die Schülerinnen und Schüler führen ab der ersten Klasse ein Hausaufgabenheft. Unterschiedliche Symbole helfen beim Eintragen. Der/die Klassenlehrer/in kontrolliert die Einträge.
  • Ab dem zweiten Schuljahr sind die Schüler/innen überwiegend eigenverantwortlich für die Notation der Hausaufgaben zuständig.

 

Ziele der Hausaufgaben

  • Sie dienen der Übung und Vertiefung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse.
  • Sie sind zur Vorbereitung von neuen Unterrichtsinhalten notwendig.
  • Die Förderung der Selbstständigkeit und der Eigenverantwortung wird unterstützt.

 

Sanktionen

  • Fehlende Hausaufgaben müssen zur nächsten Fachstunde nachgeholt werden, sonst erfolgt im Hausaufgabenheft eine schriftliche Information an die Eltern. Diese wiederum bestätigen durch ihre Unterschrift am Ende der Woche die Kenntnisnahme und sind verantwortlich für das Nachholen der Hausaufgaben.
  • Geschieht das nicht, werden die nicht erledigten Hausaufgaben in einer zusätzlichen Stunde in der Schule erledigt. Den Eltern wird dieser Termin mitgeteilt.