Elternbrief der Gemeinde

Sehr geehrte Eltern,

auf Grundlage des § 90 Abs. 4 SGB VIII können Eltern einen Antrag auf Erlass der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der OGS im Primarbereich der Gemeinde Augustdorf stellen, wenn sie eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Jobcenter-Leistungen)
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe)
  • §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Asylbewerberleistungen)
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (Miet- oder Lastenzuschuss)

Sollten Sie eine der oben genannten Leistungen erhalten, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass zu stellen. Bitte füllen Sie dazu das anliegende Antragsformular auf Erlass des Elternbeitrages aus und fügen Ihren aktuellen Bescheid über die von Ihnen bezogenen Leistungen bei.

Der Elternbeitrag kann nur dann erlassen werden, sofern das Antragsformular vollständig ausgefüllt ist und der entsprechende Nachweis beiliegt.

Ich weise Sie darauf hin,

  • dass Sie umgehend mitzuteilen haben, wenn die v. g. Leistungen nicht mehr gewährt werden.
  • dass, wenn eine Änderung-/Weiterbewilligung erfolgt, eine neuer Leistungsbescheid umgehend vorzulegen ist.

Nur so kann eine eventuell mögliche Nachzahlung im Rahmen der Nachüberprüfung für die Zeit des Leistungsbezuges ausgeschlossen werden.

  • dass eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
  • dass die Befreiung ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgt.

Für Rückfragen steht Ihnen das Schulverwaltungsamt unter der folgenden Rufnummer gerne zur Verfügung:

Frau Resnikow
05237-971032

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Fachbereich III
Bildung, Soziales und Sport

 


 

Elternbrief der Gemeinde Augustdorf (PDF)

Antrag auf Erlass der Elternbeiträge OGS (PDF)