Elternbrief zum Umgang mit Fehlzeiten, Krankheiten, Beurlaubungen etc. vom 05.03.2024

Elternbrief zum Umgang mit Fehlzeiten, Krankheiten, Beurlaubungen etc. vom 05.03.2024

Augustdorf, 05.03.2024

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen einige Informationen zum Umgang mit Fehlzeiten, Krankheiten, Beurlaubungen, etc. geben.

„Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.“ (§43 Schulgesetz NRW)

Das bedeutet konkret:

  • Fehlt Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen benachrichtigen Sie die Schule bis um 8.00 Uhr (Unterrichtsbeginn 1. Stunde) oder um 9.00 Uhr (Unterrichtsbeginn 2. Stunde) telefonisch oder über die Sdui-App.

Ansonsten fehlt Ihr Kind an diesem Tag unentschuldigt. Bitte bedenken Sie, dass unentschuldigtes Fehlen zu Bußgeldern führen kann.

  • Zusätzlich ist eine schriftliche Entschuldigung notwendig, auf der der Grund des Fehlens aufgeführt wird.

Hier gibt es vier Möglichkeiten:

  1. ein formloser Brief
  2. die vorgesehene Seite im Schulplaner
  3. per Email
  4. die Sdui-App (auch hier ist eine Angabe von Gründen nötig!)
  • Bei längerfristigen Erkrankungen (mehr als eine Woche) kontaktieren Sie bitte die Klassenlehrerin.
  • Erkrankt Ihr Kind während der Unterrichtszeit, werden Sie telefonisch benachrichtigt. Wir erwarten, dass Sie oder eine andere vertraute, im Aufnahmebogen und im Schulplaner vermerkte erwachsene Person Ihr Kind von der Schule abholt.
  • Beurlaubungen müssen schriftlich mindestens 1 Woche vorher beantragt werden. Dies gilt auch für Theaterfahrten, Schulfeiern, etc..

Beurlaubungen für 1 Tag werden bei den Klassenlehrerinnen, längere Beurlaubungen werden bei der Schulleitung beantragt.
Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie fristgerecht eingereicht werden und der Anlass der Beurlaubung genau angegeben wird. Ansonsten fehlt Ihr Kind auch hier unentschuldigt.

Bitte geben Sie den unteren Abschnitt bis zum 08.03.2024 bei der Klassenlehrerin ab.

 

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schöne         Bettina Tannreuther

Rektorin                    Konrektorin

 

Elternbrief Umgang mit Fehltagen