Elternbrief vom 25.01.2021 (Zeugnisausgabe 29.01.21, Kinderkrankengeld und bewegliche Ferientage)
Liebe Eltern,
heute melden mir uns bei Ihnen wegen einiger Informationen zur Zeugnis-Ausgabe und zu den Kinderkrankentagen.
Bislang haben wir noch keine Informationen von Seiten des Ministeriums zum Schulbetrieb oder zur Notbetreuung ab dem 01.02.2021. Deshalb gehen wir im Moment davon aus, dass die aktuellen Regelungen bestehen bleiben. Sobald wir etwas Neues erfahren, werden wir Sie informieren.
Am Freitag, den 29.01.2021 werden die Zeugnisse für die Klassen 3 und 4 ausgegeben.
Ausgabe-Orte:
Klasse 3a am Fenster Sekretariat von 8.30 bis 10.15 Uhr
Klasse 3b am Fenster Lehrerzimmer von 8.30 bis 10.15 Uhr
Klasse 4a am Fenster Sekretariat von 10.45 bis 12.30 Uhr
Klasse 4b am Fenster Lehrerzimmer von 10.45 bis 12.30 Uhr
Bitte denken Sie an die Maskenpflicht auf dem Schulgelände.
Bei Rückfragen zu den Zeugnissen wenden Sie sich bitte an die Klassen- und Fachlehrer/innen.
Heute haben wir ein Formular erhalten, das zur Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse dient, um Kinderkrankengeld zu beantragen. Mit dieser Bescheinigung kann bestätigt werden, dass eine Betreuungseinrichtung aus Gründen des Infektionsschutzes schließen oder ihren Zugang beschränken musste. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtung verlangen, kann diese Musterbescheinigung verwendet werden. Dieses Formular finden Sie im Anhang der Mail und auf unserer Schulhomepage. Setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.
Nach Rückfrage beim Schulamt zum Thema „bewegliche Ferientage“ stellte dieses Folgendes klar:
„[D]er freiwillige Verzicht auf bewegliche Ferientage ist unzulässig. Die Ferienordnung legt einen Entscheidungskorridor für das zukünftige Schuljahr fest. Spätestens acht Wochen vor Beginn des kommenden Schuljahres muss durch die Schulkonferenz entschieden werden. Diese Regelung bindet das Ermessen der Schule dahingehend, dass eine spätere Entscheidung unzulässig wäre. Insbesondere ist eine Änderung der Entscheidung im laufenden Schuljahr unzulässig. Dies würde im Übrigen auch die Planungssicherheit der Eltern noch weiter einschränken, als dies durch das allgemeine Pandemiegeschehen ohnehin schon geschehen ist.
Die beweglichen Ferientage, die für das laufende Schuljahr festgelegt sind, gelten grundsätzlich weiter fort.
Eine Unterschreitung der Anzahl der beweglichen Ferientage ist aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls (zumindest derzeit) unzulässig. Ferienzeiten dienen der Erholung und können nicht für schulische Verpflichtungen herangezogen werden. Eine Unterschreitung würde diese Schülerinnen und Schüler gegenüber denen an anderen Schulen benachteiligen, die tatsächlich die „vollen Erholungszeiten“ erhalten.
Das „zur Verfügung stehen“ muss daher als Möglichkeit der freien Verteilung bewertet werden, nicht jedoch als Verzichtsmöglichkeit. Im letzten Schuljahr galten die beweglichen Ferientage ebenfalls, trotz des eingeschränkten Schulbetriebs.
Dass bedeutet für uns, dass der 12.02. und der 15.02.2021 bewegliche Ferientage bleiben, unabhängig davon, ob wir wieder im Präsenzunterricht oder im Distanzlernen sind. Eine Betreuung durch die OGS wird wie üblich angeboten.
Bleiben Sie gesund!!!
Viele Grüße
Birgit Schöne Bettina Tannreuther
Klicken Sie hier für die Musterbescheinigung: