Aussetzung der Schulpflicht ab dem 14.12.2020 – neue Informationen bezüglich des Unterrichts und der Notbetreuung

Aussetzung der Schulpflicht ab dem 14.12.2020 – neue Informationen bezüglich des Unterrichts und der Notbetreuung

Liebe Eltern,

ich möchte Sie mit diesem zweiten Schreiben über die neuste Schulmail informieren. Das Ministerium äußert sich heute wie folgt:

„In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“

  • Da für die Klassen 1 und 2 für die nächste Woche kein Präsenzunterricht geplant war, ändert sich hier nichts.
  • Bei den Kindern der Klassen 3 und 4 reicht eine E-Mail aus, in der Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien. Alle Kinder erhalten zu Beginn der Woche entweder in der Schule oder per Mail einen Wochenplan und Aufgaben, die in der Woche zu erledigen sind.

„An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien
(7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.“

  • Wenn Sie für diese Tage eine Notbetreuung benötigen, schreiben Sie bis zum 18.12.2020 eine E-Mail an die Schule. Bitte geben Sie genau die Zeiten an, in denen Ihr Kind betreut werden muss. Die Anmeldung ist bindend. Wir bitten um Ihr Verständnis, aber sonst ist für diese Tage keine Personalplanung möglich.

 

Wir wünschen allen Kindern und Eltern einen schönen dritten Advent!!

Bitte bleiben Sie gesund!!!

Viele Grüße

Birgit Schöne                    Bettina Tannreuther