Achtung, Glatteis!
Liebe Eltern!
Der Winter hat Einzug gehalten! In dem Zusammenhang kommt häufig die Frage auf, welche Regelung bei extremen Witterungsbedingungen für den Schulweg gilt:
Hier ein Auszug aus dem Unwetter- Erlass für das Bildungsland NRW:
Ist der Schulweg aufgrund der extremen Wetterverhältnisse für das Kind nicht zumutbar, informieren die Eltern die Schule, dass das Kind die Schule nicht besuchen kann. Verspätungen von Schülerinnen und Schülern oder das Fernbleiben vom Unterricht sind in diesen Fällen entschuldigt.
Zum Unwetter-Erlass und zu ausführlichen Informationen geht es hier:
https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schöne
Bettina Tannreuther