Schulmail Nr. 17 bezüglich der schrittweisen Öffnung des Unterrichts (30.04.2020)

Schulmail Nr. 17 bezüglich der schrittweisen Öffnung des Unterrichts (30.04.2020)

Liebe Eltern!

Das Kollegium wird am Montag über die neuesten Vorgaben des Ministeriums beraten und die schrittweise Öffnung für alle Jahrgangsstufen planen. Diese neuen Erkenntnisse haben uns unvorbereitet getroffen, haben wir bis dato doch die Wiederaufnahme des Unterrichts nur für die Viertklässler geplant.

Sie als Eltern erhalten am Montag zeitnah weitere Informationen.

Haben Sie ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße

Birgit Schöne

 

——– Originalnachricht ——–
Betreff: msb2004_3001  Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (17. Mail)
Datum: 30.04.2020 13:13

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

WIEDERAUFNAHME DES UNTERRICHTS AN DEN GRUNDSCHULEN UND DEN PRIMARSTUFEN
DER FÖRDERSCHULEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Länder haben gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz am 15.
April 2020 entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4.
Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den
Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die
Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

Wir haben auf dieser Grundlage entschieden, in Nordrhein-Westfalen nicht
von der Möglichkeit des Unterrichtsstarts bereits direkt am 4. Mai 2020
Gebrauch zu machen, sondern die Wiederaufnahme des Unterrichts an den
Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen für Donnerstag,
den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und
8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und
Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem
tageweise „rollierenden“ System die Kinder aller Jahrgangsstufen
wieder in „ihre“ Schulen gehen können.

Vorab möchte ich Ihnen aber bei dieser Gelegenheit auch im Namen von
Frau Ministerin Gebauer ausdrücklich danken. Nach der Einstellung des
Unterrichts an allen Schulen am 16. März 2020 haben Sie und Ihre
Kolleginnen und Kollegen mit hoher Einsatzbereitschaft entscheidend dazu
beigetragen, dass auch während der Corona-Pandemie Beschäftigte
kritischer Infrastrukturen, vor allem im Gesundheitswesen, weiterhin im
Einsatz sein konnten. Wir haben Ihnen und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Ganztags- und Betreuungsangebote diese Notbetreuung
auch in den Osterferien und auch an Wochenenden zugemutet, und Sie haben
diese Aufgabe engagiert angenommen. Uns ist sehr bewusst, dass
insbesondere die Schulen der Primarstufe, diese Notbetreuung zum Teil in
sehr kleinen Gruppen organisieren mussten und weiterhin müssen.

Wie sie wissen, ist die Notbetreuung in der vergangenen Woche auch auf
weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (Alleinerziehende – berufstätig
oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die
Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst
wurde. Darüber hatte ich Sie bereits mit der 16. SchulMail vom 24.
April 2020 informiert.

I.                    UNTERSTÜTZUNG DURCH LERNEN AUF DISTANZ

In den vergangenen Wochen haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen
entscheidend dazu beigetragen, dass Ihre Schülerinnen und Schüler sich
Zuhause nicht nur sinnvoll beschäftigen, sondern den Bezug zur Schule
und zum Lernen halten und auch Lernfortschritte erzielen konnten. Wir
wissen, dass die Voraussetzungen von Schule zu Schule, aber auch
innerhalb einer Schule und vor allem zwischen den Familien
unterschiedlich sind. Mein Dank gilt daher auch hier Ihrem
beispielhaften Engagement. Sie haben auf oftmals sehr kreative Weise
dazu beigetragen, dass Kinder die Freude am Lernen behalten und mit
Ihnen in dem pädagogisch so wichtigen persönlichen Kontakt bleiben
konnten.

In den vergangenen Tagen hat vor allem die Wiederaufnahme des
Schulbetriebs an den weiterführenden Schulen im Mittelpunkt der
öffentlichen Wahrnehmung gestanden. Dies gilt insbesondere mit Blick
auf die Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abiturprüfungen
absolvieren oder in diesem Schuljahr noch andere wichtige
Schulabschlüsse anstreben. Nunmehr steht eine gestufte Wiederaufnahme
des Unterrichtsbetriebs an den Schulen der Primarstufe bevor.

II.                  BEGRENZTER UNTERRICHTSBEGINN AB 7. MAI 2020

Die Tatsache, dass wir eine Wiederaufnahme des Unterrichts für den 7.
Mai 2020 vorsehen, hat verschiedene Gründe. Zunächst wollen wir Ihnen
und Ihren Kollegien, aber auch den Schulträgern mehr Zeit geben,
notwendige Vorbereitungen zu treffen: Seien es die Reinigung und
Einhaltung von Hygienevorgaben an den Schulen, die Vorkehrungen zur
Abstandshaltung, die Bereitstellung von notwendigem Material oder der
Schülertransport. Zudem gibt es durch die zusätzliche Zeit
Gelegenheit, sich pädagogisch und didaktisch auf die neuen
Erfordernisse des Präsenzunterrichts für die kommenden Wochen
einzurichten.

Ein weiterer Grund bestand darin, dass wir die inzwischen geführten
Gespräche mit Lehrer- und Elternverbänden sowie
Schulleitungsvertretungen abwarten wollten, um ein möglichst von allen
getragenes Vorgehen für die Zeit bis zu den Sommerferien abzustimmen
und sich auf Grundprinzipien und Prioritäten zu verständigen, die
Basis für schulische Konzepte sein sollen.

III.                NOTBETREUUNG, OGS UND WEITERE BETREUUNGSANGEBOTE

Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes
wird die Notbetreuung -angepasst an die Vorgaben des Infektionsschutzes,
die auch für den Unterricht in den Klassen gelten (vgl. 15. SchulMail)
– fortgeführt. Dazu wird die auf dem Bildungsportal befindliche
FAQ-Liste entsprechend angepasst. Maßgeblich für die Durchführung der
Notbetreuung sind die Abstandsvorgaben (1,50 m), die eingehalten und
beaufsichtigt werden müssen, sowie eine Vermeidung der Durchmischung
der Gruppen.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs-
und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung
sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an
den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS-
und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen
(z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den
Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern
Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit
zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle
Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten
Umfang geben müssen.

IV.                ECKPUNKTE FÜR SCHULISCHE KONZEPTE

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit
von Raum- und Klassenstärke zumeist halbiert werden müssen. Zudem
werden nicht alle Kolleginnen und Kollegen Ihrer Schulen wegen der
unvermeidlichen Beschäftigungsverbote für einen Präsenzunterricht
eingesetzt werden können. Diese beiden Faktoren machen deutlich, dass
eine Rückkehr zu einem „normalen“ Unterricht in diesem Schuljahr
nahezu auszuschließen ist.

Dennoch muss es unser Ziel sein – und damit waren wir uns mit allen
Vertreterinnen und Vertretern der schulischen Verbände einig, in den
kommenden Wochen bis zu den Sommerferien allen Kindern aller Jahrgänge
– auch denen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – eine
Rückkehr in einen regelmäßigen Präsenzunterricht und eine
Wiederaufnahme von Ganztags- und Betreuungsanteilen zu ermöglichen.
Dies hat zur Folge, dass Unterricht mindestens an einem Tag in der Woche
möglich sein muss.

Ich bin mir bewusst, dass Sie in Ihren Schulen längst an Konzepten
arbeiten und sich frühere Informationen und Orientierung gewünscht
hätten. Aber auch wir wissen erst seit dieser Woche, dass sich aus dem
für den 30. April 2020, also für heute, angesetzten Treffen der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder keine neuen und weitergehenden  Beschlüsse zu den Schulen
ergeben sollen, sondern diese erst in Kenntnis belastbarer Zahlen zur
Entwicklung des Infektionsgeschehens volle zwei Wochen nach den ersten
Öffnungen auf der Konferenz der Regierungscheffinnen und
Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020
gefasst werden sollen. Auf diese Information hin haben wir die
Verbändegespräche so schnell wie möglich geführt.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Rahmenbedingungen und die
Möglichkeiten der Schulen zum Teil unterschiedlich sind und dass alle
Schulen – gerade in dieser schwierigen Zeit – das Beste für Ihre
Schülerinnen und Schüler erreichen wollen. Allerdings müssen
Bildungschancen möglichst gleich verteilt sein. Bei aller Flexibilität
und bei allem kreativen Engagement vor Ort brauchen wir in dieser
außergewöhnlichen Situation für die kommenden Wochen eine landesweit
stabile und klare gemeinsame Basis.  Daher sind die folgenden Eckpunkte
für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes unbedingt zu
berücksichtigen:

·         Bis zu den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und
Schüler aller vier Jahrgangsstufen den gleichen Zugang zu Schule und
Unterricht. Gleichzeitig muss die Notbetreuung weiter angeboten werden.

·         Wenn Lerngruppen in der Regel zumindest halbiert werden
müssen und nicht alle Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur
Verfügung stehen, dann wird ein solcher Unterricht nur jeweils an einem
einzelnen Tag möglich sein. Im Laufe einer Woche ergibt sich daraus ein
„rollierendes“ System mit tageweisem Unterricht für nur einzelne
Jahrgangsstufen. Dies bedeutet eine Mischung aus Präsenzunterricht und
Lernen auf Distanz.

·         Ein „Schichtbetrieb“, bei dem an einem Tag
unterschiedliche Schülergruppen verschiedener Jahrgänge zu
unterschiedlichen Tageszeiten in die Schule kommen, ist ausgeschlossen.

·         Jede Schule passt diese Mindestvorgaben auf ihre
individuelle Situation an. Alle Planungen sollen auf Sicherheit
ausgelegt sein, so dass bei immer möglichen Personalengpässen – ganz
unabhängig von Corona – keine sofortigen Anpassungen erfolgen müssen.

·         Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien
an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht
immer am selben Wochentag in der Schule sein werden. Um Eltern dennoch
eine Planungssicherheit für die letzten sieben Schulwochen zu geben,
ist ein Unterrichtsplan für alle Jahrgänge für die Zeit bis zu den
Sommerferien zu erstellen.

·         Der Umfang des Unterrichts an Präsenztagen hängt
wesentlich von den Möglichkeiten der einzelnen Schule ab. Der
Präsenztag soll gleichwohl für die Kinder als ganztägiges Angebot –
also auch unter Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Ganztag konzipiert werden.

·         Bei der Pausen- und Wegegestaltung ist unbedingt darauf zu
achten, dass nicht alle am Präsenztag anwesenden Schülerinnen und
Schüler zum gleichen Zeitpunkt in die Pause gehen, um hier mögliche
Kontakte zu reduzieren.

Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der
entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz erwartungsgemäß
über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das:

·         BEGINN DER SCHULÖFFNUNGEN AM 7. MAI 2020 ZUNÄCHST MIT DEN
VIERTKLÄSSLERN,

·         AB DEM 11. MAI EIN JAHRGANG PRO WERKTAG IN DER SCHULE,

·         AN EINEM TAG SO VIEL UNTERRICHT UND BETREUUNG WIE MÖGLICH,

·         NACH EINEM FESTEN PLAN BIS ZU DEN SOMMERFERIEN

·         BEI FORTSETZUNG DER NOTBETREUUNG.

V.                  SCHULRECHTLICHE ÄNDERUNGEN

Vielfach haben uns in den vergangenen Tagen Fragen vor allem zu
Versetzungsregelungen und Zeugnissen erreicht. Angesichts des Ausfalls
von Unterricht seit dem 16. März 2020 ist das sehr verständlich. Dem
Landtag liegen ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den
Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor, die darauf
eine Antwort geben sollen. Sollte der Landtag heute dem Gesetzentwurf
zustimmen, werden alle Schulen am Anfang der kommenden Woche mit einer
weiteren ausführlichen SchulMail über die Einzelheiten aller
schulrechtlichen Änderungen informiert. Zusätzlich werden die
Informationen in der so genannten FAQ-Liste im Bildungsportal
aktualisiert.

VI.                ZURÜCK IN DEN SCHULISCHEN ALLTAG

Um Sie beim Einstieg in den Unterricht zu unterstützen, der derzeit
nicht den üblichen Anforderungen entsprechen kann, sondern mit Blick
auf die Rückkehr der Kinder in die Schulen vielfach auch altersgerecht
auf das Thema Corona eingehen muss, hat QUA-LiS auf unsere Bitte hin
Materialien zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link abrufen
können:

https://www.schulentwicklung.nrw.de/cms/online-und-distanzlernen/praesenzunterricht-nach-corona

Schon in der SchulMail Nr. 14 vom 16. April 2020 hatte ich Sie über das
umfangreiche Unterstützungsangebot durch die Schulpsychologie
hingewiesen, das Ihnen zur Verfügung steht. Heute möchte ich Sie noch
einmal besonders auf die Ideen zur Gestaltung des ersten
Unterrichtstages aus schulpsychologischer Sicht aufmerksam machen. Unter

http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html
[1] finden Sie praxisnahe Empfehlungen, Hinweise und Materialien, die
Ihnen und den Kindern den Einstieg erleichtern sollen. Hilfen zur
Orientierung im sozialen Umfeld, Rituale, die den Schülerinnen und
Schülern in einer – im Vergleich zu dem bekannten schulischen Alltag –
veränderten Lernumgebung Sicherheit geben können.

VII.              BEWEGUNGSANGEBOTE

Bewegungsintensive Pausen sollten Teil eines Schultages sein, doch die
Infektionsschutzmaßnahmen schränken die Möglichkeiten von Bewegung,
Spiel und Sport in der Pause stark ein. Trotzdem sind bewegte Pausen auf
dem Schulhof oder im Klassenraum möglich. Viele Ideen, Anregungen und
Spielbeschreibungen dazu werden ab dem 5. Mai 2020 auf
www.schulsport-NRW.de [2]  abrufbar sein.

VIII.            HINWEISE UND VERHALTENSEMPFEHLUNGEN FÜR DEN
INFEKTIONSSCHUTZ AN SCHULEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID-19/UMGANG MIT
CORONA-VERDACHTSFÄLLEN

Mit einer weiteren SchulMail werden wir Ihnen über die Hinweise in der
SchulMail Nr. 15 hinaus sowohl gemeinsame Hinweise der Kommunalen
Spitzenverbände und des MSB zum Infektionsschutz, das mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse
abgestimmt ist, wie auch Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Corona-Verdachtsfällen übersenden.

Ich möchte nicht schließen, ohne mich noch einmal für Ihr Engagement
und Ihre Geduld zu bedanken. Dabei hoffe ich, mit diesen Informationen
zu mehr Planungssicherheit beigetragen zu haben. Und ganz zum Schluss
noch eine Bitte, die von den Elternverbänden an mich herangetragen
wurde: Denken Sie, wenn Sie es nicht längst getan haben, auch an eine
Weiterleitung dieser Informationen an die Elternvertretungen Ihrer
Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig
angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des
Browsers einfügen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Benjamin Verhoeven,
0211 / 5867-3581, corona@msb.nrw.de

Links:
——
[1]
http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/ideen-1.-unterrichtstag/1.-unterrichtstag.html
[2] http://www.schulsport-NRW.de