Elternbrief zum geänderten Testverfahren vom 26.01.2022

Elternbrief zum geänderten Testverfahren vom 26.01.2022

Liebe Eltern,

 

in dieser Nacht erreichte uns die Schulmail. Darin wird das Testverfahren ab heute wie folgt neu geregelt:

  • Für alle Grundschulen werden die Pooltestungen im aktuellen Testrhythmus bis auf Weiteres (Klasse 1 und 2: Mo/Mi, Klasse 3 und 4: Di/Do) beibehalten.
  • Die Labore stellen eine Ergebnisübermittlung der Poolproben bis 20:30 Uhr an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Schulen sicher. Diese informieren im Falle eines positiven Poolergebnisses die Erziehungsberechtigten. Sie werden von uns per E-Mail informiert.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen wird verändert. Es ist keine Abgabe von PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests (Nasenabstrich) getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen der Schule vorzulegen. Wir empfehlen aus Gründen des Infektionsschutz einen Bürgertest durchzuführen.
  • Die Antigenschnelltestungen (Nasenabstrich) nach einem positiven Pooltestergebnis werden zu Unterrichtsbeginn in der Schule durchgeführt, dürfen aber auch in einer zertifizierten Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests durchgeführt und das Ergebnis der Schule vorgelegt werden.
  • Nur Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools, die vor Unterrichtsbeginn ein negatives Schnelltestergebnis oder ein anderweitig eingeholtes negatives PCR-Testergebnis vorweisen können bzw. zum Unterrichtsbeginn einen Schnelltest mit negativem Ergebnis durchführen, dürfen am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss ihr Kind sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Wir begleiten es im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an Sie. Wir bitten Sie, an diesen Tagen unbedingt telefonisch erreichbar zu sein!
  • Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.

Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

 

Viele Grüße

Birgit Schöne und Bettina Tannreuther