Elternbrief zum Distanzunterricht ab dem 12.04.2021

Elternbrief zum Distanzunterricht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir hoffen, Sie konnten die Osterzeit mit Ihrer Familie genießen.

Wie Sie gestern schon der Presse entnehmen konnten, wird es ab Montag zwei Änderungen zum Schulbetrieb geben. In der Schulmail des Ministeriums heißt es:

• „Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“
Familien, die auf ein Notbetreuungsangebot angewiesen sind, schicken uns bitte zeitnah den beigefügten Antrag ausgefüllt zurück.
Die Klassenlehrerinnen informieren Sie am Montag über die Unterrichtsinhalte der kommenden Woche.

• „Schützen, Impfen und Testen

Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.

Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.

Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Wie die verpflichtenden Tests an unserer Schule genau umgesetzt werden, werden wir, wenn entsprechende Informationen zu den Tests vorliegen, innerhalb des Kollegiums am Montag beraten. Dann werden wir das Gespräch mit den Schulpflegschaftsvorsitzenden suchen und Sie anschließend informieren. Wichtig ist uns, eine kindgerechte Testsituation an unserer Schule zu schaffen.

Wir wünschen Ihnen allen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Schöne Bettina Tannreuther