Änderung der Maskenpflicht (22.02.2021)

Änderung der Maskenpflicht (22.02.2021)

Liebe Eltern,

wie wir der Presse entnommen haben, wurde am Freitag die Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) verändert. So wurde das Tragen der Masken neu geregelt. Es heißt nun:

Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, (…).  Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.“

Das bedeutet für uns, dass die Kinder abgesehen von der Frühstückspause durchgehend eine Maske tragen. Wir möchten Sie bitten, falls dies heute noch nicht geschehen ist, darauf zu achten, dass Ihre Kinder eine Ersatzmaske im Ranzen haben. Auch dürfen wir das Tragen von Schals, Loops oder anderen Ersatz Mund-Nase-Bedeckungen nicht tolerieren. Flexible Pausen, in denen die Kinder ohne Masken durchatmen können, werden von den Klassenlehrerinnen eingeplant.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Birgit Schöne           Bettina Tannreuther